Seit Oktober 2025 gilt eine neue Regelung im Baugesetzbuch: der sogenannte Bau-Turbo (§ 246e BauGB). Kommunen können damit bei bestimmten Wohnbauvorhaben auf einen vollständigen Bebauungsplan verzichten – was bislang Jahre dauern konnte, soll künftig in drei Monaten entschieden werden.
Was das in der Praxis bedeutet, ist noch nicht abschließend klar. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2030 und greift nur dann, wenn die Gemeinde aktiv zustimmt. Ohne diese Zustimmung ändert sich nichts.
Für Bauherren, die ein Projekt in Sachsen planen, lohnt es sich jetzt, das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen – und einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der die Abläufe kennt.
Wir begleiten unsere Kunden durch alle Phasen eines Bauvorhabens – von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe. Sprechen Sie uns an.
