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Neue EU-Tierschutzanforderungen: Was Landwirte beim Stallbau jetzt planen müssen

Die EU verschärft schrittweise die Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. Für Stallneubauten und grundlegende Umbauten gelten bereits jetzt Mindeststandards, die in den kommenden Jahren weiter steigen werden – bei Platzbedarf, Lüftung, Lichteinfall und Auslaufmöglichkeiten.

Wer heute einen Stall baut oder umbaut, sollte die Anforderungen der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre einplanen. Ein Gebäude, das 2026 genehmigt wird, aber 2032 schon nachgerüstet werden muss, ist keine gute Investition.

Das erfordert Vorausplanung – und einen Baupartner, der diese Anforderungen kennt und in der Konstruktion berücksichtigt. Nicht als Wunschliste, sondern als Planungsgrundlage.

Wir bauen landwirtschaftliche Anlagen in Sachsen seit über 30 Jahren. Dieses Segment ist kein Anhang zu unserem Kerngeschäft – es ist ein eigenständiger Bereich mit eigenen Anforderungen, den wir ernstnehmen.

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