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Der häufigste Fehler bei der Sanierungsförderung – und wie Sie ihn vermeiden

Viele Eigentümer verlieren ihren Förderanspruch, weil sie einen Bauauftrag vergeben, bevor der Förderantrag bewilligt ist. Die Regel ist eindeutig: Förderantrag vor Auftragsvergabe. Keine Ausnahmen.

Das klingt einfach. In der Praxis passiert es trotzdem: Eigentümer vereinbaren mündlich einen Bautermin, unterschreiben einen Vertrag – und stellen erst danach fest, dass der Antrag noch gar nicht gestellt war.

Die Konsequenz: kein Zuschuss, kein Kredit zu vergünstigten Konditionen. Rückwirkend gibt es keine Ausnahmen.

Wir klären das mit unseren Kunden vor Vertragsabschluss. Nicht als Pflichthinweis – sondern weil es schlicht falsch wäre, einen Bauauftrag anzunehmen, der später Geld kostet, das hätte gespart werden können.

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