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Bauantrag, Baugenehmigung, Bauanzeige: Was ist was in Sachsen?

Wer in Sachsen bauen will, muss das genehmigen lassen – aber die Form hängt vom Vorhaben ab. Es gibt drei Verfahren: den vollständigen Bauantrag, die vereinfachte Genehmigung und die Bauanzeige. Welches greift, bestimmt die Sächsische Bauordnung (SächsBO).

Der klassische Bauantrag ist das aufwändigste Verfahren: vollständige Planunterlagen, Statik, Energieausweis, Fristen von mehreren Monaten. Er ist Pflicht für größere Vorhaben und Neubauten, die nicht unter vereinfachte Verfahren fallen.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für viele Wohngebäude bis zu einer bestimmten Größe. Die Bauaufsichtsbehörde prüft weniger Punkte – das spart Zeit, aber nicht die Verantwortung des Bauherren.

Die Bauanzeige ist für kleinere Vorhaben vorgesehen, bei denen keine förmliche Genehmigung erforderlich ist. Gebaut werden darf erst nach Ablauf einer Frist ohne Widerspruch.

Die Wahl des richtigen Verfahrens macht einen Unterschied – in Kosten, Zeit und Haftung. Wir kennen die Abläufe in den Genehmigungsbehörden der Region und begleiten unsere Kunden von der ersten Anfrage bis zur Baugenehmigung.