Nach der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Für Bauleistungen gilt nach BGB in der Regel eine Frist von fünf Jahren. In dieser Zeit kann der Bauherr Mängel reklamieren und Nachbesserung verlangen.
Wichtig zu verstehen: Die Gewährleistung gilt für Mängel, die bei Abnahme vorhanden waren – auch wenn sie erst später sichtbar werden. Ein Riss, der nach zwei Jahren auftritt, kann auf einen Mangel zurückgehen, der beim Bau entstanden ist.
Was Bauherren tun sollten: Mängel schriftlich melden, mit Datum und Beschreibung. Nicht per Telefon, nicht mündlich. Wer das versäumt, hat später Beweisschwierigkeiten.
Was Bauherren nicht tun sollten: Mängel selbst beheben lassen, bevor das Bauunternehmen die Möglichkeit hatte, zu reagieren. Das kann den Gewährleistungsanspruch verwirken.
Wir nehmen Mängelanzeigen ernst – weil unsere Arbeit für sich sprechen soll, nicht weil wir müssen.
