Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das Bauverträge zwischen Auftraggebern und Bauunternehmen strukturiert. Sie gilt nicht automatisch – sie muss ausdrücklich vereinbart werden.
Ursprünglich wurde die VOB für öffentliche Auftraggeber entwickelt. Heute wenden sie auch viele private Bauherren und Gewerbetreibende an. Was sie enthält: Regelungen zu Leistungsbeschreibungen, Ausführungsfristen, Abrechnung, Mängelansprüchen und Abnahme.
Ein wichtiger Unterschied zum BGB: Die Gewährleistungsfrist nach VOB/B beträgt nur vier Jahre (statt fünf nach BGB). Für private Bauherren ist das nicht zwingend vorteilhaft.
Ob VOB oder BGB-Werkvertragsrecht sinnvoller ist, hängt vom Vorhaben ab. Wir erklären unseren Kunden im Erstgespräch, welche Vertragsgrundlage für ihr Projekt gilt – und was das konkret bedeutet.
